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Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.
Beschreibung
Unerlaubte Amputationen sind:
- das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken,
- das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten,
- das Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe.
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.
Voraussetzungen:
- Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter, Amtstierärzte).
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis wird eine Gebühr von 51,00 bis 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 2, Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif), Tarifstelle 14.4.1.3 - VwGebV.
verwandte Vorgänge
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Ernte - Anmeldung
- Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Wassergefährdende Stoffe: Anzeigepflicht nach § 40 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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