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Bauaktenarchiv
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv ausfbewahrt.
Beschreibung
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
erforderliche Unterlagen
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
Rechtsgrundlage
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
- § 88 i. V. m. § 78 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -),
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH),
- Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund).
Weitere Informationen
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten im Sinne des § 88 in Verbindung mit § 78 LVwG.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten nach § 13 IZG-SH anfallen.
verwandte Vorgänge
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
- Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Kampfmittelbeseitigung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
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+49 4331 202-0
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Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
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Postanschrift:
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905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Tel:
+49 4331 202-492
|
Fax:
+49 4331 202-574
E-Mail:
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
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Zimmer:
438
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Fachbereich - Regionalentwicklung und Bauen
Tel:
+49 4331 202-337
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Fax:
+49 4331 202-574
E-Mail:
bauamt[at]kreis-rd.de
Etage:
4. OG
|
Zimmer:
438