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Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer: Nachweis der Grundqualifikation
Eine Grundqualifikation muss nachweisen, wer als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen möchte.
Beschreibung
Wenn Sie als Berufskraftfahrer/in Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, benötigen Sie zusätzlich zum gültigen Führerschein einen Nachweis der Grundqualifikation.
Die Bestätigung der Grundqualifikation erhalten Sie durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) nach Bestehen der entsprechenden Prüfung.
Zuständigkeit
An die für Ihren Wohnort zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Fristen
Alle 5 Jahre sind Weiterbildungsmaßnahmen nachzuweisen.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Nr. 343 Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
erforderliche Unterlagen
- Fahrerlaubnis,
- Personalausweis.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage (zu § 1).
Weitere Informationen
Die Bestätigung der Grundqualifikation müssen Sie der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, die dann die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung in Ihre Fahrerlaubnis einträgt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handeslkammer Schleswig-Holstein (IHK).
Berufskraftfahrer - Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG
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Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
info[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk-schleswig-holstein.de
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