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Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.
Beschreibung
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt und
- Beihilfe
für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.
Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.
Zuständigkeit
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel:
+49 431 988-8800
|
Fax:
+49 431 988-8890
E-Mail:
poststelle[at]dlzp.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html