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Landesportal Schleswig-Holstein

Betriebe, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, benötigen eine Zertifizierung.


Beschreibung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in § 6, dass im Zusammenhang mit der europäischen Verordnung Nr. 303/2008 Betriebe, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Betriebe, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.


Zuständigkeit

An das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

Antrag Betriebszertifizierung


Kosten

Es fällt eine Gebühr zwischen 50,00 Euro und 1.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zustänsige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Betriebszertifizierung,
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen.

 


Rechtsgrundlage

  • § 6 Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV),
  • Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase,
  • Verordnung (EG) Nr. 303/2008 der Kommission vom 2. April 2008 zur Festlegung - gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates - der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung der diesbezüglichen Zertifikate,
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 2.3.7 - VwGebV.

§ 6 ChemKlimaschutzV

Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Verordnung (EG) Nr. 303/2008

VwGebVO


Weitere Informationen

Antrag Betriebszertifizierung

1 Antrag auf Zertifizierung von Unternehmen gemäß § 6 Abs. 2 der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Klimaschutz, finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Klimaschutz

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Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

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E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

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