Ansprechpartner
Landesportal Schleswig-Holstein
Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist.
Beschreibung
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Das Fahrerlaubnisrecht ist besonderes Gefahrenabwehrrecht. Auch die Mindestaltersgrenzen bezwecken den Schutz der Allgemeinheit und letztendlich auch der Betroffenen selbst.
Entscheidungen über Ausnahmen vom Mindestalter sind stets einzelfallbezogen zu treffen. Für das Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Anwendung der Vorschriften für den Antragsteller eine unbillige, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härte bedeuten würde und ihm ein Warten bis zum Mindestalter auf Grund seiner persönlichen Umstände, die sich wesentlich von denen gleichaltriger Bewerber unterscheiden, nicht zumutbar wäre.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Kosten
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher begründeter Antrag,
- gegebenenfalls Führungszeugnis.
Rechtsgrundlage
- §§ 6, 10, 74 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-163
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
501
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-283
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
515
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-1286
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
533
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-7268
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
532
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-284
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
515
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-285
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
517