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Landesportal Schleswig-Holstein

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fahrerlaubnis erteilt werden, obwohl das Mindestalter noch nicht erreicht ist.


Beschreibung

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis beträgt 18 Jahre bei den Fahrerlaubnisklassen A2, B, BE, C1 und C1E. Die Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Das Fahrerlaubnisrecht ist „besonderes Gefahrenabwehrrecht“. Auch die Mindestaltersgrenzen bezwecken den Schutz der Allgemeinheit und letztendlich auch der Betroffenen selbst.

Entscheidungen über Ausnahmen vom Mindestalter sind stets einzelfallbezogen zu treffen. Für das Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben ist Voraussetzung, dass die Anwendung der Vorschriften für den Antragsteller eine „unbillige, vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härte“ bedeuten würde und ihm ein Warten bis zum Mindestalter auf Grund seiner persönlichen Umstände, die sich wesentlich von denen gleichaltriger Bewerber unterscheiden, nicht zumutbar wäre.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).


Kosten

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher begründeter Antrag,
  • gegebenenfalls Führungszeugnis.

 


Rechtsgrundlage

  • §§ 6, 10, 74 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

FeV

GebOst


Weitere Informationen

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).

Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


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Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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