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Landesportal Schleswig-Holstein

Erforderliche gemeinschaftliche Aufwendungen zur Flurbereinigung können auf Antzrag gefördert werden.


Beschreibung

Die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raumes durch Bodenordnung (einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) werden zur Verbesserung der Agrarstruktur, zur Unterstützung von Vorhaben in Landesinteresse und zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und öffentlichen Interessen erforderlich.

Solche Konflikte können durch Großbauvorhaben wie, Straßen- und Bahntrassen, Küstenschutz-Anlagen oder durch gemeindliche Planungen wie Ortsumgehungen oder Gewerbesiedlungen entstehen. Aber auch Planungen des Natur- und Gewässerschutzes können größere Konflikte zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung auslösen.

Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen gemeinschaftlichen Aufwendungen, insbesondere für Maßnahmen zur

  • Bodenordnung,
  • landwirtschaftlichen Infrastruktur sowie
  • Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes

werden mit Zuwendungen gefördert.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweils geltenden Fördergrundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Eigenleistung von mindestens 25 % erbringen (bei Verfahren mit besonderer ökologischer Zielsetzung 20 %), andere Vorteilsnehmer sollen sich angemessen finanziell beteiligen.


Zuständigkeit

An das Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) - Zentraldezernat Ländliche Entwicklung.


Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG),
  • GAK-Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2009 bis 2012,
  • GAK-Rahmenplan 2013 bis 2016: Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Teil A: Integrierte ländliche Entwicklung.

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

GAKG

Rahmenplan "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 2009 - 2012

Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung Teil A


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Ländliche Neuordnung einschließlich freiwilliger Landtausch (Flurbereinigung nach GAK)


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Tel: +49 461 804-1   |   Fax: +49 431 804-240
E-Mail: flensburg.poststelle[at]llnl.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0   |   Fax: +49 4821 66-2223
E-Mail: itzehoe.poststelle[at]llnl.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 885-1   |   Fax: +49 451 885-270
E-Mail: luebeck.poststelle[at]llnl.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Tel: +49 461 804-1   |   Fax: +49 461 804-240
E-Mail: flensburg.poststelle[at]lfu.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel: +49 4821 66-0   |   Fax: +49 4821 66-2223
E-Mail: itzehoe.poststelle[at]lfu.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr


Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 885-1   |   Fax: +49 451 885-270
E-Mail: luebeck.poststelle[at]lfu.landsh.de


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Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr


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