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Gemeinschaftsschule und Gemeinschaftsschule mit Oberstufe
Die Gemeinschaftsschulen (GS) umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10, die GS mit Oberstufe die Jahrgangsstufen 5 - 13.
Beschreibung
Die Gemeinschaftsschule umfasst in der Sekundarstufe I die sechs Jahrgangsstufen 5 bis 10. Gegebenenfalls schließt sich eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13 an. Die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe umfassen also die Jahrgangsstufen 5 bis 13.
Herausragendes Merkmal der Gemeinschaftsschulen ist das gemeinsame Lernen.
Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen.
Den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten wird vor allem durch Formen binnendifferenzierten Unterrichts entsprochen. Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Versetzung in die Oberstufe.
In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 erhält die Schülerin oder der Schüler Zeugnisse in Form eines Berichtszeugnisses. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 müssen Notenzeugnisse vergeben werden.
Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler, die eine längere Lernzeit benötigen, die Flexible Übergangsphase (FlexPhase) besuchen, bei der die Jahrgangsstufen 8 und 9 in drei Jahren durchlaufen werden.
Am Ende der Jahrgangsstufe 9 kann der Erste allgemeinbildende Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss), am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Wie für alle Schulabschlüsse in Schleswig-Holstein müssen dafür Prüfungen abgelegt werden, zu denen zentral gestellte schriftliche Arbeiten in Deutsch, Mathematik und Englisch, mindestens eine mündliche Prüfung sowie eine Projektpräsentation gehören. Die Gemeinschaftsschule führt darüber hinaus auch zu einer Versetzung in die gymnasiale Oberstufe beziehungsweise "Gemeinschaftsschulen mit Oberstufen" in einem 9-jährigen Bildungsgang zum Abitur.
Rechtsgrundlage
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO),
- Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO).
Weitere Informationen
Zum Schuljahr 2010/11 sind alle bestehenden Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Ab dem Schuljahr 2011/12 sind die Hauptschulen zusammen mit den Realschulen zu Regionalschulen zusammengeführt oder in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind alle Regionalschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt worden.
Weitere Informationen zu Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein finden sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
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