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Landesportal Schleswig-Holstein

Wer als Großhändler gewerbsmäßig Tierarzneimittel oder In-Vitro-Diagnostika an andere abgibt, hat bestimmte Pflichten zu erfüllen.


Beschreibung

Wenn Sie als Großhändler gewerbsmäßig oder berufsmäßig immunologische Tierarzneimittel oder In-vitro-Diagnostika, an andere Händler, Apotheken oder Tierärzte abgeben und hierzu Mittel erwerben oder lagern, haben Sie bestimmte Pflichten, die sich aus den §§ 37 ff Tierimpfstoffverordnung ergeben.

Immunologische Tierarzneimittel dürfen nach § 11 Absatz 1 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) nur in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn

  • sie vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen worden sind oder
  • ihr Inverkehrbringen durch Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft genehmigt worden ist.

In-vitro-Diagnostika zur Untersuchung des Vorliegens einer

  • anzeigepflichtigen Tierseuche oder
  • meldepflichtigen oder mitteilungspflichtigen Tierkrankheit

dürfen nach § 11 Absatz 2 TierGesG nur in den Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn sie vom Friedrich-Loeffler-Institut zugelassen worden sind.


Zuständigkeit

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).


Kosten

Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung.


erforderliche Unterlagen

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Friedrich-Loeffler-Institut

Paul-Ehrlich-Institut


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880  
E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html


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