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Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Beschreibung
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Weitere Informationen
Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).
verwandte Vorgänge
- Gewerbeanmeldung: Ausländische Gesellschaft
- Krankheitserreger: Gewerblicher Umgang - Erlaubnis
- Krankheitserreger: gewerblicher Umgang - Anzeige der Aufnahme/Änderungsanzeige
- Naturschutz: Eingriffe in Natur/Umwelt - Genehmigung
- Telekommunikationsdienstleistungserbringer: Meldepflicht, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Informationspflicht
Formulare
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