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Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen
Änderungen von Unternehmensdaten (z.B. Adresse oder Rechtsform), müssen unverzüglich der Handwerkskammer gemeldet werden.
Beschreibung
Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden. Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Änderung von Eintragungen (Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Rechtsgrundlage
§ 16 Abs. 2 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).
Weitere Informationen
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
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