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Kreditinstitut (Bank/Finanzdienstleistungen): Gründung - Erlaubnis
Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.
Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).
Zuständigkeit
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
erforderliche Unterlagen
Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält § 32 Kreditwesengesetz (KWG).
Rechtsgrundlage
§ 32 Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG).
verwandte Vorgänge
- Betreuung: Hauptberufliche Betreuerin/hauptberuflicher Betreuer - Bestellung
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Genehmigung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Web:
www.bafin.de