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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Mit Hilfe der Lebensmittelüberwachung wird der gemeinschaftiche Handel erleichtert und die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten gesichert.


Beschreibung

In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentralen des Einzelhandels (den sogenannten "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen beziehungsweise deutschen Qualitätsnormen, Handelsklassen überprüft.
Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.

Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbraucherschutz).


Zuständigkeit

  • An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
  • an die Kreise und kreisfreien Städte.

 


Rechtsgrundlage

§ 26 Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)

§ 26 ProdSG


Weitere Informationen

Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.

Lebensmittelkontrolle - Schleswig-Holstein


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Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
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