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Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Beschreibung
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Zuständigkeit
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Kosten
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Weitere Informationen
Für Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Gemeinde-, Amts-, oder Stadtverwaltungen zuständig.
verwandte Vorgänge
- Betäubungsmittel: Anbau, Herstellung, Handel - Erlaubnis
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Immobilienverwalter nach § 34c GewO - Erlaubnis
- Personenbeförderungsbetrieb: Genehmigung - Fachkundeprüfung
- Steuerberatung (vorübergehend und gelegentlich) durch im EU-Ausland beruflich niedergelassene Personen: Meldebestätigung
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Formulare
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