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Landesportal Schleswig-Holstein

Die qualifizierte elektronische Signatur bei elektronischen Dokumenten ersetzt die handschriftliche Unterschrift.


Beschreibung

Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt nach § 126a BGB bei elektronischen Dokumenten die handschriftliche Unterschrift und bietet die technische Möglichkeit, Herkunft und Echtheit des Dokuments zu prüfen. Dafür benötigen Sie:

  • einen Computer,
  • eine Signaturkarte (sichere Signaturerstellungseinheit) mit gültigem qualifizierten Zertifikat,
  • ein zur Erzeugung qualifizierter elektronischer Signaturen geeignetes Kartenlesegerät für Signaturkarten,
  • eine Kommunikationsanbindung sowie
  • eine Signaturanwendungskomponente.

Bitte klären Sie vorab, ob Sie für Ihr Anliegen eine qualifizierte digitale Signatur benötigen.


Zuständigkeit

An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.


Kosten

Die Kosten der Signaturerstellung sind durch den Antragssteller zu tragen.


Rechtsgrundlage

Gesetz über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen (Signaturgesetz - SigG)

SigG


Weitere Informationen

Informtionen der zur Beantragung der qualifizierten Signatur erforderlichen Unterlagen finden Sie in den Publikationen des jeweiligen Zertifizierungsdiensteanbieters (ZDA).

Was sollte ich noch wissen?

Um Ihre Signaturkarte freizuschalten, befolgen Sie die Anleitung des Signatur-Trustcenter (ZDA), der Ihnen die Signaturkarte bereitstellt. Dieser ist auch immer Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Freischaltung von Signaturkarten.

Weitere Informationen, unter anderem zu Zertifizierungsdiensteanbietern oder Anbietern für Kartenlesegeräte, finden Sie auf den Interenetseiten der Bundesnetzagentur.

Bundesnetzagentur - Qualifizierte elektronische Signatur


verwandte Vorgänge


Formulare


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Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tel: +49 228 14-0   |   Fax: +49 228 14-8872
E-Mail: info[at]bnetza.de
Web: www.bundesnetzagentur.de

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53105 Bonn, Stadt


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Web: www.ea-sh.de


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Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


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