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Landesportal Schleswig-Holstein

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.


Beschreibung

Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).


Fristen

Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.


Kosten

Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.


erforderliche Unterlagen

  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sSorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

 


Rechtsgrundlage

  • Passgesetz (PaßG),
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).

PaßG

PassV

PassVwV


Weitere Informationen

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

Auswärtiges Amt


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Amt Hüttener Berge

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

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Frau Maike Blender Icon Vcard

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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E-Mail: blender[at]amt-huettener-berge.de
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FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Tel: +49 4356 9949-315   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: wenner[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 14  

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)

Frau Lisa Wollesen Icon Vcard

FD III - Bürgerbüro
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Tel: +49 4356 9949-317   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: wollesen[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau EG   |   Zimmer: 16  


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