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Schulpflicht/Schulverweigerung
Schulpflichtig sind in Schleswig-Holstein alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.
Beschreibung
Die Schulpflicht gliedert sich in Vollzeitschulpflicht und Berufsschulpflicht. Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt.
Aufgrund des Schulverhältnisses sind
- die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen, vorgesehene Prüfungen abzulegen und andere für verbindlich erklärte Schulveranstaltungen zu besuchen,
- die Eltern verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schüler/innen am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen und
- die Ausbildenden, Arbeitgeber und Dienstherren verpflichtet, Berufsschulpflichtige zur Erfüllung der Berufsschulpflicht anzuhalten.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.
Schulverweigerung - oder auch Schulabsentismus sowie umgangssprachlich Schwänzen - umfasst alle Formen des unerlaubten Fernbleibens von der Schule.
Als Maßnahme zur Durchsetzung des Schulbesuchs können Schüler/innen, die ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teilnehmen, nach § 28 Schulgesetz der Schule zugeführt werden. Die allgemeinen Vorschriften über den Vollzug von Verwaltungsakten bleiben unberührt. Daneben sind Sanktionen wegen Nichterfüllung der Schulpflicht möglich, zum Beispiel Verhängung einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten.
Zuständigkeit
- An die Schule. Zunächst ist es Aufgabe der Schule, auf schulabsentes Verhalten von Schülerinnen und Schülern zu reagieren.
- An den Schulpsychologischen Dienst oder das Jugendamt, mit denen die Schulen im Umgang mit schulabsentem Verhalten zusammen arbeiten.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte (Ordnungsamt), die für die Durchführung eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten zuständig sind.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
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Öffnungszeiten:
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Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
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Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
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Etage:
Neubau 1. OG
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)
FD I - Kindergarten- und Schulangelegenheiten
FD I - Hauptverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
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+49 4356 9949-114
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+49 4356 9949-7000
E-Mail:
schmidt[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Altbau OG
|
Zimmer:
07
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Raiffeisenstraße 4 c
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 55541
|
Fax:
+49 4331 56464
E-Mail:
rendsburg-eckernfoerde[at]schupsyd.landsh.de
Postanschrift:
Raiffeisenstraße 4 c
24768
Rendsburg
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Schulpsychologische Beratungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 55541
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+49 4331 56464
E-Mail:
rendsburg-eckernfoerde[at]schupsyd.landsh.de