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Soldatenversorgung
Wenn während der Ausübung des Dienstes bei der Bundeswehr ein gesundheilicher Schaden entstanden ist, können Versorgungsbezüge beantragt werden.
Beschreibung
Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz werden seit Ende 2014 nicht mehr durch das Landesamt erbracht. Bitte wenden Sie sich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Zuständigkeit
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
- Kriegsopferfürsorge
- Kriegsopferversorgung
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- Versorgungsleistungen bei gesundheitlichen Schäden infolge der Tätigkeit als Soldatin oder Soldat in der Bundeswehr beantragen
- Zivildienst: Gesundheitsschäden
Ansprechpartner
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf
Tel:
+49 800 7241428
|
Fax:
+49 211 959-2575
E-Mail:
USG[at]Bundeswehr.org
Web:
www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/FcwxDoMwDAXQG8USY7eeAtrNhN_EquNEiQGpp4fq7Y_edDM-JLFLNVZa6BXlsZ6hoY_gGQXWandWhI8Y20-gihFgPmLmTdJuaXTE7DT_u_WcVOx7P9UOdMdGrZTnBVYrm_A!/
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