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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.


Beschreibung

Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben Ihren persönlichen Daten Ihre Sozialversicherungsnummer steht.

Die Sozialversicherungsnummer wird von Ihrem Arbeitgeber bei allen Meldungen an die Sozialversicherung (zum Beispiel An-, Ab- oder Jahresmeldungen) verwendet, um Sie zu identifizieren. Die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang gleich. Unter dieser Nummer führt die Rentenversicherung Ihr Versichertenkonto.

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis

  • online,
  • bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder
  • bei der Krankenkasse beantragt werden.

Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Haben Sie noch keine Sozialversicherungsnummer ist die Anmeldung auch ohne Sozialversicherungsnummer möglich. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber löst dann die Neuvergabe einer Sozialversicherungsnummer aus. Ihr Sozialversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt.

Außerdem brauchen Sie den Sozialversicherungsausweis, wenn Sie eine Sozialleistung beantragen, zum Beispiel Arbeitslosengeld.

Wenn sich Ihr Name ändert, beispielsweise im Zuge einer Heirat, erhalten Sie automatisch einen neuen Sozialversicherungsausweis.

Hinweis: Auf Ihrem Sozialversicherungsausweis werden Ihre Daten zusätzlich als maschinenlesbarer Code (QR-Code) dargestellt.

Kurztext

  • Sozialversicherungsausweis Ausstellung
  • Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben den persönlichen Daten die Sozialversicherungsnummer steht
  • Erstausstellung passiert automatisch, sobald erste Arbeit aufgenommen wird
  • Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden
  • Sozialversicherungsnummer identifiziert Versicherten in den Meldeverfahren zur Sozialversicherung
  • Sozialversicherungsausweis ist dem Arbeitgeber bei Aufnahme einer Tätigkeit vorzulegen
  • Bei Namensänderung erfolgt automatisch Zustellung eines neuen Sozialversicherungsausweises
  • zuständig: Deutsche Rentenversicherung

 


Fristen

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden.

Sie erhalten Ihren Sozialversicherungsausweis per Post an Ihre Meldeadresse.

Sozialversicherungsausweis online beantragen

Voraussetzungen

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Nach der Beantragung wird Ihr Sozialversicherungsausweis innerhalb von 14 Tagen an Ihre Meldeadresse gesendet.


Kosten

keine


erforderliche Unterlagen

keine


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Deutsche Rentenversicherung Bund

Ruhrstraße 2
10709 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 865-0   |   Fax: +49 30 865-27240
Web: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Postanschrift:

10704 Berlin, Stadt


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