Ansprechpartner

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.


Beschreibung

Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit

  • schlachten oder
  • im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
  • betäuben will,

bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.

Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).


Fristen

Keine


Kosten

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungszeugnisse,
  • gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
  • Personalausweis.

 


Rechtsgrundlage

  • § 4 Abs. 2 Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutzschlachtverordnung - TierSchlV),
  • Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung,
  • § 4 Abs. 2 Tierschutzgesetz

§ 4 TierSchlV

Verordnung (EG) 1099/2009

§ 4 TierSchG

§ 4 TierSchlV


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Dr. Manuela Freitag Icon Vcard

Leitung
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen

Tel: +49 4331 202-314   |   Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 119  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Maren Walter Icon Vcard

Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen

Tel: +49 4331 202-315   |   Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 120  


Nach oben