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Tierschutz
Tierschutz bedeutet das Leben und Wohlbefinden der Tiere, egal ob wildlebend oder in menschlicher Obhut befindlich, zu schützen.
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Die Tierärzte des Veterinäramtes führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen von Einrichtungen und Betrieben durch, in denen Tiere gehalten oder gezüchtet werden und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen auch bei Privathaltungen nach.
Ein weiteres Feld ist die Sicherstellung des Tierschutzes beim Transport (Tiertransporte) oder der Schlachtung (auch Hausschlachtungen).
Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Bei Verstößen im Bereich der privaten Tierhaltung an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz (TierSchG).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema Tierschutz finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
verwandte Vorgänge
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Amt Hüttener Berge
Der Amtsdirektor
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24361 Groß Wittensee
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Amtsdirektor - Leitung
Tel:
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Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
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Etage:
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Kreis Rendsburg-Eckernförde
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24768 Rendsburg
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+49 4331 202-0
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+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
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Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
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Do. 8:00-12:00 Uhr
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
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Fax:
+49 4331 202-568
E-Mail:
veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
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Zimmer:
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