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Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes bedeutet, muss genehmigt werden (Sondernutzungserlaubnis).
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) einzuholen.
Sofern Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, kann neben der Erlaubnis für die Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung erforderlich werden.
Gegebenenfalls sind auch Richtlinien des Ortsrechts (kommunale Satzungen) zu berücksichtigen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).
Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
verwandte Vorgänge
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