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Landesportal Schleswig-Holstein

Einen Anspruch auf Versorgungsleistungen kann geltend machen, wer einen gesundheitlichen Schaden während des Zivildienstes erlitten hat.


Beschreibung

Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Dienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.

Ein Zivildienstpflichtiger, der eine Dienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Zivildienstes wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Zivildienstgesetz.

Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.


Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • gegebenenfalls Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Zivildienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat,
  • Zivildienstbescheinigung.

 


Rechtsgrundlage

  • §§ 47 - 51a Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG),
  • Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).

ZDG

BVG


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24837 Schleswig
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung


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24534 Neumünster
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