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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen Geschäftsbetrieb, der nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist (Hinweise sind z.B. eine weiträumigere, vor allem internationale Tätigkeit, größere Lagerhaltung, das Umsatzvolumen beziehungsweise die Beschäftigtenzahl), so ist die Eintragung in das Handelsregister verpflichtend.


Beschreibung

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.

Kurztext

Bestimmte Änderungen Ihres Unternehmens müssen Sie in der gleichen Weise im Handelsregister eintragen lassen.


Zuständigkeit

für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft

Zuständige Stelle

für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Ort der Hauptniederlassung Ihres einzelkaufmännischen Unternehmens oder am Sitz Ihrer Gesellschaft


Fristen

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren der Anmeldung.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts gesendet.
  • Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregisterbekanntmachungen.de)

Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.


Kosten

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.


erforderliche Unterlagen

  • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
  • Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen vorzulegen (teilweise auch vom Notar zu beglaubigen)

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin / dem Notar und der IHK.


Rechtsgrundlage

§§ 23 ff. Handelsregisterverordnung (HRV)
www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/index.htmlhttps://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__23.html

§ 8a Handelsgesetzbuch

§ 10 Handelsgesetzbuch

§ 12 Handelsgesetzbuch


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Ansprechpartner

Amtsgericht Eckernförde

Reeperbahn 45 - 47
24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 715-3   |   Fax: +49 4351 715-480
E-Mail: verwaltung[at]ag-eckernfoerde.landsh.de
Web: www.amtsgericht-eckernfoerde.schleswig-holstein.de

Postanschrift:

Postfach 1107
24331 Eckernförde


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