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24811 Brekendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Schwangerschaftsberatungsstellen stehen Frau, die ungewollt schwanger geworden sind, beratend und unterstützend zur Seite.


Beschreibung

Sind Sie ungewollt schwanger geworden?
Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation?
Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Regionale Hinweise

Ab 01.11.2012 werden die Aufgaben der Schwangerschaftsberatung / -konfliktberatung sowie die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" nicht mehr vom Kreis Rendsburg-Eckernförde wahrgenommen.

Bei Fragen zur Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" wenden Sie sich bitte an:

  1. Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
    Prinzenstraße 13
    24768 Rendsburg
    Tel. 04331 / 696330
     
  2. Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
    Schleswiger Straße 33
    24340 Eckernförde
    Tel. 04351 / 893110


Bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt sowie Fragen zur Schwangerenkonfliktberatung wenden Sie sich bitte an:

  1. Beratungsstelle für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen der Diakonie
    Prinzenstraße 13
    24768 Rendsburg
    Tel. 04331 / 696330
     
  2. Familienberatungsstelle (ehemals Pro Familia)
    ProFil e. V.
    Mühlenstraße 3
    24768 Rendsburg
    Tel. 04331 / 14 99 34
    www.familie-rd.de 

 


Zuständigkeit

  • An eine Schwangerschaftsberatungsstelle,
  • die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle oder
  • an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).

 


Fristen

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

 


Rechtsgrundlage

Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)

SchkG - Schwangerschaftskonfliktgesetz


Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


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