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24811 Brekendorf


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes bedeutet, muss genehmigt werden (Sondernutzungserlaubnis).


Beschreibung

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Erlaubnis (Sondernutzungserlaubnis) einzuholen.

Sofern Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, kann neben der Erlaubnis für die Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung erforderlich werden.

Gegebenenfalls sind auch Richtlinien des Ortsrechts (kommunale Satzungen) zu berücksichtigen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).

Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.


Kosten

Es fallen Gebühren an. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

StVO

FStrG

StrWG


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


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