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Landesportal Schleswig-Holstein
Arzneimittelüberwachung
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
Beschreibung
Das Land überwacht die Herstellung und den Handel von und mit Arzneimitteln von der Pharmaindustrie über den Großhandel bis zu den Apotheken und Einzelhändlern in Schleswig-Holstein. Im Blickfeld stehen auch die klinische Prüfung von Arzneimitteln, die Blutspende nach dem Transfusionsgesetz und die Überwachung der Regelungen des Transplantationsgesetzes in Verbindung mit dem Arzneimittelgesetz bezüglich Geweben und Gewebezubereitungen.
Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.
verwandte Vorgänge
- Automatensteuer
- Dolmetscherin / Dolmetscher, Übersetzerin / Übersetzer: Fachliche und persönliche Eignung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Veranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Märkte): Erlaubnis/Festsetzung
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Abteilung 3: Gesundheits- und Verbraucherschutz
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Tel:
04321 913-5
|
Fax:
04321 913-980
E-Mail:
post.nms[at]lasd.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/LASD
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr