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Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis
Sie können zur Betreibung einer Besamungsstationen oder Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheiten eine Erlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit betreiben wollen, bedürfen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
- das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
- die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
- bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann neu erteilt werden.
Kurztext
- Erlaubniserteilung zum Zweck der Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder Eizellen und Embryonen landwirtschaftlicher Nutztiere.
- Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheiten bedürfen der Erlaubnis von der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Behörde.
- Die Erlaubnis ist auf Deutschland begrenzt und wird grundsätzlich für 10 Jahre erteilt, sie kann neu erteilt werden.
Zuständigkeit
Für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständige Tierzuchtbehörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
poststelle@lelf.brandenburg.de
Abteilung 4 - Landwirtschaft
+49 3328 436 101
+49 3328 436 118
Zuständige Stelle
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Fristen
Die Betreibererlaubnis ist bei der für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständigen Tierzuchtbehörde
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Es ist schriftlich ein formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auf Betriebserlaubnis zu stellen
- Nach Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch eine Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Entscheidung zur Erlaubniserteilung
- Die Erlaubnis erfolgt gegebenenfalls unter Auflagen.
Voraussetzungen
- Der Sitz ihrer Einrichtung befindet sich in Deutschland.
- Sie können sicherstellen, dass die tierseuchenhygienischen Anforderungen eingehalten werden, die zur Gesunderhaltung der Tierbestände erforderlich sind.
- Sie können gewährleisten, dass ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich fachtechnischen Anforderungen durch einen vertraglich gebundenen Tierarzt erfolgt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Betreibung der Einrichtung beziehungsweise vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis, beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen
Kosten
Erteilung der Erlaubnis
- für Rinder, Schweine und Pferde 500,00 bis 1.600,00 EURO
- für Schafe und Ziegen 100,00 bis 300,00 EURO
erforderliche Unterlagen
- den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
- die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
- die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 Tierzuchtgesetz (TierZG)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch bei der im Bescheid genannten Behörde eingelegt werden. Der Widerspruch kann schriftlich, in elektronischer Form und zur Niederschrift eingelegt werden.
Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, kann Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht erhoben werden.
Weitere Informationen
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung nötig: nein
- Persönliches Erscheinen bei Vor-Ort-Kontrolle nötig: ja
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:
24171 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr