Was erledige ich wo?
Landesportal Schleswig-Holstein
Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
Wer als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer tätig werden möchte, muss sich bei der Betreuungsbehörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer tätig werden möchten, müssen Sie sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde melden. Die örtlichen Betreuungsbehörden sprechen gegenüber den Betreuungsgerichten in vielen Bertreuungsverfahren Empfehlungen aus, wer als Berufsbetreuerin oder Berufsbetreuer bestellt werden sollte.
Bevor Sie erstmals im Bezirk eines Vormundschaftsgerichts zur Berufsbetreuerin oder zum Berufsbetreuer bestellt werden können, müssen Sie der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis sowie eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis vorlegen und sich über Zahl und Umfang der von Ihnen berufsmäßig geführten Betreuungen erklären. Zum Teil werden auch Nachweise über eine etwaige fachliche Ausbildung verlangt. Einige Betreuungsbehörden laden künftige Berufsbetreuerinnen oder Betrufsbetreuer darüber hinaus zu einem persönlichen Gespräch ein.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Betreuungsbehörde).
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis,
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis,
- Mitteilung über Zahl und Umfang der berufsmäßig geführten Betreuungen.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Fahrlehrererlaubnis: Befähigungsnachweis aus dem EU-Ausland
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Heilpraktikerin / Heilpraktiker: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht
Berliner Straße 4
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-243
|
Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
sozialpsychiatrischer-dienst[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. 8:00 - 16:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie im Krisen- bzw. psychiatrischen Notfall einen Mitarbeitenden über die Rettungsleitstelle in Kiel. +49 (0) 431 19222
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-404
|
Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
betreuungsbehoerde[at]kreis-rd.de
|
Zimmer:
4
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-1292
|
Fax:
+49 4331 4349466
E-Mail:
betreuungsbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
6
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-423
|
Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
betreuungsbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
6
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Sozialpsychiatrischer Dienst, Betreuungsbehörde und Heimaufsicht)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-1237
|
Fax:
+49 4331 4349699
E-Mail:
betreuungsbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
4