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Landesportal Schleswig-Holstein

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.


Beschreibung

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.


Zuständigkeit

  • An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
  • an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung beziehungsweise Institution.

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

BFDI


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Postfach 905
Kaiserstraße 8
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Micha Mark Knierim Icon Vcard

Datenschutzbeauftragter
Datenschutzstelle

Tel: +49 4331 202-174   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: datenschutz[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 311  


Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

Holstenstraße 98
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-1200   |   Fax: +49 431 988-1223
E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de
Web: www.datenschutzzentrum.de


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