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Landesportal Schleswig-Holstein
Einbürgerung
Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Beschreibung
Einbürgerung
Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
- Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z.B. EU-Staaten)
- Keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.
Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)
Zuständigkeit
An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -
www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Einbuergerung_node.html
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage
Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
N - S
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-564
|
Fax:
+49 4331 202-502
E-Mail:
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
104
Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
A - H
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-551
|
Fax:
+49 4331 202-502
E-Mail:
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
102
Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 15:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
T - Z
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-296
|
Fax:
+49 4331 202-502
E-Mail:
zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
104
Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen