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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ausländer/innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.


Beschreibung

Einbürgerung

Ein Anspruch auf Einbürgerung besteht regelmäßig, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • Im Besitz eines unbefristeten oder verfestigten Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen kann ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestritten werden
  • Die bisherige Staatsangehörigkeit wird aufgegeben oder verloren (Ausnahme z.B. EU-Staaten)
  • Keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Zu diesen Voraussetzungen gibt es verschiedene Ausnahmen, zum Beispiel bei besonderen Integrationsleistungen. Für bestimmte Personengruppen bestehen Sonderregelungen. Hierzu berät Sie gerne Ihre Einbürgerungsbehörde.

Weitere Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG)

Information zur Einbürgerung


Zuständigkeit



An die Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Für im Ausland lebende Einbürgerungsbewerber/ innen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig -

www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Einbuergerung_node.html


Kosten

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

 


Rechtsgrundlage

Art. 116 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG)


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Enrico Levien Icon Vcard

Einschränkung: N - S
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-564   |   Fax: +49 4331 202-502
E-Mail: zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 104  

Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Ilse Pahl Icon Vcard

Einschränkung: A - H
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-551   |   Fax: +49 4331 202-502
E-Mail: zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 102  

Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 15:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Susanna Pinar Icon Vcard

Einschränkung: T - Z
Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

Tel: +49 4331 202-296   |   Fax: +49 4331 202-502
E-Mail: zuwanderung[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 104  

Sprechzeiten:
Mo 8:00-12:00 Uhr
Di 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 8:00-12:00 Uhr
Fr geschlossen


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