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Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen oder Beschränkungen können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
Beschreibung
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
- ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage
- § 25 Abs. 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
- Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein,
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
verwandte Vorgänge
- Ausnahme vom Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klassen AM, B, BE, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis: Fahrgastbeförderung
- Fahrerlaubnis: Status der Bearbeitung - Auskunft
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
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Postanschrift:
Postfach
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24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-163
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Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt und Ordnung
Tel:
+49 4331 202-7268
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Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
532