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Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
Alte amtliche Kennzeichen können in ein Euro-Kennzeichen umgetauscht werden.
Beschreibung
Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Aktueller Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bescheinigung),
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung.
Rechtsgrundlage
- § 10 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel:
+49 431 320979-26
|
Fax:
+49 431 320979-22
E-Mail:
zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Öffnungszeiten:
Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel:
+49 4351 66676-0
|
Fax:
+49 4351 66676-29
E-Mail:
zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel:
+49 4871 36-5312
|
Fax:
+49 4871 36-536
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zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
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