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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Fahrten mit Fahrzeugen mit ungestempelten Kennzeichen dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.


Beschreibung

Fahrten, die im Zusammenhang mit der Zulassung stehen (zum Beispiel Hauptuntersuchung vor Zulassung, Fahrt zur Zulassungsbehörde), dürfen mit ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Das Gleiche gilt für die Rückfahrt nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und Entstempelung der Kennzeichen am gleichen Tag (bis 24 Uhr).

Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden. Die Kennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung ist mitzuführen.

Voraussetzung für Fahrten zum Zwecke der Zulassung ist, dass die Zulassungsbehörde das Kennzeichen vorab zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


Zuständigkeit

An die Zulassungsbehörde Ihres Kreises / Ihrer kreisfreien Stadt . Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

 

 


Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).

§ 10 FZV


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
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Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz

Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel: +49 431 320979-26   |   Fax: +49 431 320979-22
E-Mail: zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Öffnungszeiten:

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14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde

Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
Tel: +49 4351 66676-0   |   Fax: +49 4351 66676-29
E-Mail: zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt

Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
Tel: +49 4871 36-5312   |   Fax: +49 4871 36-536
E-Mail: zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

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