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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben
Änderungen von Halterangaben, z.B. Namensänderung oder Adressänderung, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Beschreibung
Änderungen der Halterangaben (persönliche Änderungen wie zum Beispiel Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Adressänderungen) müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Zur Meldung ist der Fahrzeughalter verpflichtet; soweit er nicht zugleich Eigentümer ist, ist auch dieser verpflichtet.
Die Namensänderung wird sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, früher: Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) eingetragen. Sofern noch ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief vorhanden sind, werden diese gegen die ZB I und ZB II ausgetauscht.
Ändert sich nur die Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks muss die ZB II nicht vorgelegt werden. In diesen Fällen wird entweder eine neue ZB I ausgestellt oder es wird auf der bisherigen ZB I ein entsprechender Aufkleber angebracht.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast haben und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief / die ZB II zur Sicherung einbehalten hat, wenden Sie sich an diese, damit diese das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegen.
Zuständigkeit
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Adressänderungen aufgrund eines Umzuges innerhalb des Zulassungsbezirks werden in einigen Kreisen auch von den zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen (Einwohnermeldeamt) vorgenommen. Fragen Sie gegebenenfalls dort nach.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- ZB I (früher: Fahrzeugschein),
- ZB II (früher: Fahrzeugbrief) bei Wechsel des Zulassungsbezirks,
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder,
bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Rechtsgrundlage
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Weitere Informationen
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an die Hauptzollämter zur Berücksichtigung bei der Kfz-Steuer weiter.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
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24758
Rendsburg
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Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Teichkoppel 72
24161 Altenholz
Tel:
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|
Fax:
+49 431 320979-22
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Mo., Do.
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Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde
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Fax:
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zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
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Mi 8.00-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
Am Markt 17
24594 Hohenwestedt
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