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Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht ist die Rechtsaufsicht über Kommunen. Sie überprüft das rechtmäßige Handeln von Kommunen.
Beschreibung
Aufgaben der Kommunalaufsicht sind, die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise und Zweckverbände zu beraten und zu unterstützen sowie die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung in Selbstverwaltungsangelegenheiten zu gewährleisten.
Maßnahmen gegen die Gemeinden, Ämter, Städte, Kreise oder Zweckverbände, die über eine Beratung hinausgehen, kann die Kommunalaufsicht nur bei eindeutigen Rechtsverstößen ergreifen.
In Fragen der Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns darf sie nicht tätig werden.
Die Kommunalaufsichtsbeschwerde ersetzt nicht den bundesrechtlich normierten gerichtlichen Rechtsschutz und dient nicht dazu, individuelle Interessen einzelner Bürgerinnen und Bürger gegen die Behörden durchzusetzen.
Zuständigkeit
- An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, sofern es um Angelegenheiten
- der Kreise oder Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder
- bestimmter Zweckverbände geht.
- An die Landrätin/den Landrat, sofern es um Angelegenheiten
- in Städten mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern oder Gemeinden, Ämtern oder
- bestimmter Zweckverbände geht.
Rechtsgrundlage
- §§ 120 ff. Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO,
- §§ 59 ff. Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung - KrO),
- § 19 Amtsordnung für Schleswig-Holstein (Amtsordnung - AO),
- § 20 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ).
verwandte Vorgänge
- Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung
- Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Postanschrift:
Postfach
905
Kaiserstraße 8
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-361
|
Fax:
+49 4331 202-363
E-Mail:
kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
313
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Leitung
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-364
|
Fax:
+49 4331 202-363
E-Mail:
kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
Etage:
3. OG
|
Zimmer:
314
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-2833
E-Mail:
poststelle[at]im.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Postanschrift:
Postfach
7125
24171
Kiel