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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.


Beschreibung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

 


Zuständigkeit

Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Geschäftsstelle Kulturstiftung


Fristen

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.


erforderliche Unterlagen

  • Projektkonzept
  • Kosten- und Finanzierungsplan
  • Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Kulturstiftung Schleswig-Holstein


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Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-3870
E-Mail: Poststelle[at]jumi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html

Postanschrift:

Postfach 7145
24171 Kiel


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