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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).


Beschreibung

Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.

Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.

Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).


Zuständigkeit

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder
  • an den zuständigen Wasser- und Bodenverband oder Zweckverband.

 


erforderliche Unterlagen

Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:

  • Kopie des amtlichen Lageplans mit Angaben über die gewünschte Lage des Hauskastens im Maßstab 1:200,
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Auflassungsvormerkung oder Grundbuchauszug),
  • Name des Unternehmens, durch das die haustechnische Schmutzwasseranlage eingerichtet oder geändert werden soll.

 


Rechtsgrundlage

  • § 30 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz),
  • § 58 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz.

Landeswassergesetz

§ 58 WHG


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Ansprechpersonen für den Bereich Wasser

Informationen zum Thema Abwasser


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Ansprechpartner

Amt Hüttener Berge

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)

Frau Martina Hagen Icon Vcard

ST I - Standesamt
Amtsdirektor - Leitung

Tel: +49 4356 9949-122   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: hagen[at]amt-huettener-berge.de
Etage: EG   |   Zimmer: 01  

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)

Herr Bauingenieur Bernd Saggau Icon Vcard

FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

Tel: +49 4356 9949-321   |   Fax: +49 4356 9949-7000
E-Mail: saggau[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 09  


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