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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Schwerbehindertenausweis gibt Auskunft über den Grad der Behinderung und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale.


Beschreibung

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.


Zuständigkeit

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).


Fristen

Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Ein aktuelles Passfoto.


Rechtsgrundlage

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV),
§ 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

SchwbAwV

§ 69 SGB IX


Weitere Informationen

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder unter zu Hilfenahme der bereitgestellten Formanträge erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

Informationen für Menschen mit Behinderung


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Ansprechpartner

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig

Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8060   |   Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl[at]lasd.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung


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