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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem Bedarf


Beschreibung

Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.

Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:

  • Lernen,
  • Sprache,
  • Emotionale und soziale Entwicklung,
  • Geistige Entwicklung,
  • Körperliche Entwicklung,
  • Hören
  • Sehen,
  • Autismus,
  • Unterricht kranker SchülerInnen.


Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.

Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.

Förderschwerpunkte


Zuständigkeit

An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
  • gegebenenfalls vorhandene Gutachten.

 


Rechtsgrundlage

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).

SchulG

SoFVO


Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Sonderpädagogische Förderung


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule

Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8070   |   Fax: +49 4621 807111
E-Mail: LFZ-HuK[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule)

Herr Lars Krackert Icon Vcard



Landesförderzentrum Sehen, Schleswig

Lutherstraße 14
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8075   |   Fax: +49 4621 807405
E-Mail: lfs-schleswig[at]schule.landsh.de

Mitarbeiter (Landesförderzentrum Sehen, Schleswig)

Herr Klaus Wißmann Icon Vcard



Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel: 0431 988-2302   |   Fax: 0431 988-2528


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