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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für die Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs ist das Landeslabor Schleswig-Holstein zuständig.


Beschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe, Anwendung oder auch Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die bei solchen Tieren zur Anwendung kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (unter anderem Fleisch, Milch, Eier).

Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern, dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken und bei Herstellern von Fütterungsarzneimitteln. Außerdem gehört die Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes zu seinen Aufgaben, sofern es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.


Zuständigkeit

An das Landeslabor Schleswig-Holstein.


Fristen

In einigen Fällen müssen Fristen beachtet werden. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Kosten

In manchen Fällen können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG),
  • Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG).

AMG

BtMG


Weitere Informationen

Entsprechende Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Tierarzneimittelüberwachung - Tierhalter - Formulare zur staatlichen HIT-Antibiotikadatenbank

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Tierarzneimittelüberwachung - Tierhalter - Informationen zur staatlichen HIT-Antibiotikadatenbank


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Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600   |   Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info[at]lsh.landsh.de


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