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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Tiere betäubungslos Schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Für das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Voraussetzungen sind, dass

  • das betäubungslose Schlachten zur Einhaltung religiöser Riten oder Speisevorschriften notwendig ist,
  • die durchführenden Personen die erforderliche Sachkunde besitzen und
  • die Schlachtstätte die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

 


Zuständigkeit

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).

Veterinärämter in Schleswig-Holstein


erforderliche Unterlagen

Der schriftliche Antrag zum Schächten muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die die Schächtung vornimmt,
  • Angaben zum Personenkreis, für den geschächtet werden soll (zum Beispiel Glaubensgemeinschaften, Einzelpersonen),
  • Beschreibung der religiösen Vorschriften zum Schächten,
  • Art und Anzahl der Tiere, die geschächtet werden sollen,
  • Schächtungszeitraum,
  • Ort der Schächtung,
  • Geräte, die zur Schächtung verwendet werden,
  • Verbleib des Fleisches,
  • Erklärung, dass das Fleisch nur an Personen abgegeben wird, die sich an zwingende religiöse Vorschriften zum Schächten halten müssen,
  • Beschreibung des religiös vorgeschriebenen Schächtungsablaufs und
  • Angaben darüber, wie tierschutzrechtliche Bestimmungen beim Schächtungsablauf eingehalten werden.

 


Rechtsgrundlage

§§ 4, 12 ff. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV)

Verordnung (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.

TierSchlV


Weitere Informationen

Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Tierschutz


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Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
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Postanschrift:

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24758 Rendsburg


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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Stefan Bork Icon Vcard

Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt und Ordnung

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