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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auskünfte über eigene personenbezogene Daten, die beim Verfassungsschutz gespeichert sind, sind nur auf schriftlichen Antrag möglich.


Beschreibung

Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten vom Verfassungsschutz Schleswig-Holstein erhalten.

Die Auskunftserteilung unterbleibt, soweit

  • die Auskunft die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde gefährden würde, insbesondere wenn die Gefahr einer Ausforschung der nachrichtendienstlichen Arbeitsmethoden und Mittel besteht,
  • die Auskunft die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder
  • die Daten oder die Tatsache ihrer Speicherung nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen

und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunftserteilung zurücktreten muss.


Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).


Fristen

Keine


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name,
  • Vorname,
  • Wohnort,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort und
  • eigenhändige Unterschrift.

In dem Antrag soll die Art der personenbezogenen Daten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden.


Rechtsgrundlage

§ 25 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz - LVerfSchG).

§ 25 LVerfSchG


Weitere Informationen

Anträge sind formlos, schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift versehen, an die zuständige Stelle zu senden.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Verfassungsschutz finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle[at]im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html

Postanschrift:

Postfach 7125
24171 Kiel


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