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Zivildienst: Gesundheitsschäden
Einen Anspruch auf Versorgungsleistungen kann geltend machen, wer einen gesundheitlichen Schaden während des Zivildienstes erlitten hat.
Beschreibung
Zivildienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die durch eine Dienstverrichtung, durch einen während der Ausübung des Zivildienstes erlittenen Unfall oder durch die dem Zivildienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.
Ein Zivildienstpflichtiger, der eine Dienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Zivildienstes wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Zivildienstgesetz.
Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.
Zuständigkeit
An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).
Fristen
Keine
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass,
- Meldebestätigung,
- gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
- gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
- gegebenenfalls Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Zivildienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat,
- Zivildienstbescheinigung.
Rechtsgrundlage
- §§ 47 - 51a Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer (Zivildienstgesetz - ZDG),
- Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig
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+49 4621 8060
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Fax:
+49 4621 29583
E-Mail:
post.sl[at]lasd.landsh.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung
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Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
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